Anwalt für gewerbliches Mietrecht

Die Vermietung von Wohnungen und Gewerberaum kann den Vermieter vor vielfältige Probleme stellen, wenn das Mietverhältnis nicht reibungslos verläuft.

Mindert der Mieter wegen vermeintlicher Mängel die Miete oder hat er die Mietzahlungen vollständig eingestellt, kann dies vor allem Vermieter, die ihren Lebensunterhalt oder einen Teil hiervon durch die Mieteinnahmen bestreiten, schnell vor existentielle Probleme stellen. Ein schnelles und entschiedenes Vorgehen ist in diesen Fällen nötig, um den finanziellen Schaden möglichst gering zu halten und die möglicherweise existenzsichernde Funktion ihres Mietobjekts wiederherzustellen.

Oft beginnen die Probleme auch erst mit der Rückgabe des Mietobjekts, wenn der Mieter die Wohnung, das Büro, die Halle oder ein anderes Gewerbeobjekt nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben hat. Hat der Mieter vertraglich vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt oder Einbauten nicht zurückgebaut, zeigen wir Ihnen den richtigen Weg, um Ihren Anspruch, die entstandenen Kosten vom Mieter erstattet zu erhalten, zu sichern und das Objekt möglichst schnell wieder neu vermieten zu können.

Wir sind bei Ihnen,

  • wenn eine Kündigung des Mietverhältnisses formuliert werden muss, denn schon kleinere Fehler des Kündigungsschreibens können zur Unwirksamkeit führen;
  • wenn es um die Durchsetzung der Räumung der Wohnung oder des Gewerbeobjekts und Ihrer Mietansprüche vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung geht;
  • wenn Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen oder Schäden am Mietobjekt nach Beendigung des Mietvertrages geltend gemacht werden müssen.

Auch in allen anderen Fragen des Mietrechts stehen wir an Ihrer Seite:

  • ob Sie Fragen zur Gestaltung Ihres Mietvertrages haben oder der Mieter Ihre Nebenkostenabrechnung anzweifelt;
  • ob Sie eine Mieterhöhung vornehmen wollen oder Modernisierungsmaßnahmen anstehen

Fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen mit unserer Kompetenz und unserem Einsatz in Fragen des Mietrechts.

Rechtsanwälte Bergeest & Richter | Neue Str. 49 | Hamburg-Harburg | Fon: 040-77 20 87 | Fax: 040-77 42 57 |
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