Anwalt für privates Mietrecht

Gerade für den Mieter von Gewerberaum werden häufig bereits mit Abschluss des Mietvertrages die Weichen für das Mietverhältnis verhängnisvoll gestellt.

Da das Gewerbemietrecht dem Vermieter größere Freiheiten bei der Gestaltung von Mietverträgen lässt, kann der Mietvertrag Regelungen enthalten, die den Mieter im Laufe und bei Beendigung des Mietverhältnisses vor erhebliche finanzielle Risiken stellen.

Obwohl beim Mietvertrag über Wohnungen der Gestaltungsspielraum des Vermieters geringer ist und sich in der Praxis mehr oder weniger standardisierte Formulare wie der sog. Hamburger Mietvertrag durchgesetzt haben, können auch Wohnungsmietverträge durch die einzelnen, auch individuellen Vereinbarungen unangenehme Überraschungen bereithalten.

Rechtlicher Rat vor Abschluss eines Mietvertrages hilft Probleme zu vermeiden.

Mängel der Mietsache stellen sowohl bei Wohnraum als auch bei Gewerberäumen während des Laufes eines Mietverhältnisses häufig eine Ursache für Streit mit dem Vermieter dar.

Insbesondere wenn der Vermieter keine Bereitschaft zeigt, den Mangel des Mietobjekts zu beseitigen, stellen sich für den Mieter Fragen:

  • Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ich den Mangel selbst beseitigen? Wie erhalte ich die Kosten erstattet?
  • Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ich die Miete mindern? In welcher Höhe?
  • Kann ich weitere Rechte, z.B. ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete, geltend machen?

Diese Fragen beantworten wir Ihnen gern und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wir überprüfen auch Mieterhöhungsverlangen oder Betriebs- und Heizkostenabrechnungen Ihres Vermieters und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Nach Beendigung eines Mietverhältnisses

werden Mieter häufig mit dem Verlangen konfrontiert, noch Schönheits-reparaturen in den Mieträumen auszuführen oder sich an den Kosten anteilig zu beteiligen.

Vielfach werden auch Kosten für vermeintlich auf einen nicht vertragsgerechten Gebrauch zurückzuführende Reparaturen geltend gemacht. Diese nach Vertragsbeendigung geltend gemachten Forderungen erreichen oft eine erhebliche Höhe, so dass die geleistete Mietsicherheit nicht ausgezahlt wird und sogar darüber hinaus noch Ansprüche behauptet werden.

Auch bei diesen Fragen sind wir an Ihrer Seite.

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