Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg Harburg bedienen wir einen Rechtsbereich, der für beide Vertragspartner eines Arbeitsverhältnisses existenzielle Bedeutung haben kann und zumeist auch hat.

Für Arbeitgeber

Für den Arbeitgeber stellt sich das Handeln häufig als zwingende Maßnahme zur Reaktion auf die Marktlage im Überlebenskampf des Unternehmens dar.

Hinzu kommen die Umsetzung der Notwendigkeiten bei Fusionen oder Übernahme eines anderen Betriebes oder Unternehmens.

Häufig wird jedoch übersehen, dass auch die Einzelmaßnahme, z.B. wegen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, weitreichende Folgen haben kann.

Mit dem Ausspruch einer Kündigung und Ablauf einer gegebenenfalls laufenden Kündigungsfrist ergibt sich schnell eine Annahmeverzugssituation, die zu Lasten des Arbeitgebers führen kann.

Unterliegt der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess - der durch mehrere Instanzen lange dauern kann - muss er evtl. für mehrere Jahre das Gehalt des Arbeitnehmers nachzahlen, ohne die Arbeitsleitung zu erhalten.

Wollen Sie bei solchen Gefahren auf eine kompetente Rechtsberatung verzichten?

Die meisten Prozesse vor dem Arbeitsgericht werden lange vor dem Beginn des Prozesses gewonnen oder verloren. Und zwar schon vor dem Ausspruch einer Kündigung in der Phase der Kündigungsvorbereitung.

Ebenso bei Verfehlungen des Arbeitnehmers in der Phase der Auswahl dessen, was dem Arbeitnehmer genau vorgehalten werden soll.

Wir sind frühzeitig für Sie da und begleiten Sie von Anfang an.

  • Wir helfen Ihnen bei der Konzeptionierung von Fusionen, Betriebs- und Unternehmensübernahmen, Änderung der Struktur in Ihrem Betrieb/Unternehmen, Outsourcing und dem "Ausstieg" aus Tarifverträgen.
  • Wir begleiten die Umsetzung bis zur arbeitsrechtlichen Maßnahme und führen für Sie die Prozesse, die dann doch von Arbeitnehmern angestrengt werden.
  • Für Ihre Geschäftsführer und Personalleiter bieten wir Schulungsmaßnahmen an, die den Sinn und das Gespür für das wecken sollen, was der Arbeitgeber alles falsch machen kann. Sie werden vielleicht überrascht sein.
  • Für uns ist die enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten wichtig, um Fehler schon am Anfang zu vermeiden und die größtmögliche Chance für ein Gewinnen eines späteren Prozesses zu gewährleisten. Ohne Abfindungszahlungen!

Lassen Sie sich nicht mit Aussagen verunsichern, Arbeitsgerichtsprozesse gingen verloren, weil das Arbeitsgericht arbeitnehmerfreundlich sei.

Lassen Sie sich von uns im Arbeitsrecht betreuen.

Rechtsanwälte Bergeest & Richter | Neue Str. 49 | Hamburg-Harburg | Fon: 040-77 20 87 | Fax: 040-77 42 57 |
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