Anwalt für Verkehrsrecht in Hamburg

Ein Unfall im Straßenverkehr kann jeden aus heiterem Himmel treffen. Sachschäden am PKW und – im schlimmsten Fall – Personenschäden sind die Folge.

Eine weitere, häufig nicht minder deprimierende Folge ist die anschließende Korrespondenz mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners.

Die oft verwirrende Diskussion um die Unfallverursachung und die einzelnen Schadenspositionen wie beispielsweise Wertminderung und Nutzungsausfall sowie Reparaturkosten und Schmerzensgeld kann dazu führen, dass der Geschädigte am Ende nicht die Entschädigung erhält, die ihm zugestanden hätte.

Dabei können Sie als Geschädigter von Anfang an einen Rechtsanwalt beauftragen, der die Abwicklung des Schadensfalls für Sie übernimmt.
Die Kosten des Rechtsbeistands sind nach einhelliger Rechtsprechung
Kosten der Rechtsverfolgung, die vom Haftpflichtversicherer zu übernehmen sind, wenn die Einschaltung des Rechtsanwalts erfolgt, bevor die Versicherung die Haftung anerkennt.

Kurz gesagt:

Sie haben ein Recht darauf, frühzeitig einen Rechtsbeistand zu beauftragen, dessen Kosten der Versicherer zu tragen hat.

Nutzen Sie diese Möglichkeit und nehmen Sie unmittelbar nach einem Unfall Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie und übernehmen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer.

Wir sorgen dafür, dass Sie nicht im Dickicht um wirtschaftlichen Totalschaden, fiktiver Abrechnung nach Gutachten, merkantiler Wertminderung oder Mietwagenkosten die Übersicht verlieren.
Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie alle Schäden, die Ihnen aus einem Verkehrsunfall entstehen, erstattet erhalten.

Rechtsanwälte Bergeest & Richter | Neue Str. 49 | Hamburg-Harburg | Fon: 040-77 20 87 | Fax: 040-77 42 57 |
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