Fachanwalt für Agrarrecht - Landwirtschaftsrecht

Mit unserer Tätigkeit im Landwirtschaftsrecht decken wir einen Arbeitsbereich ab, der den meisten fremd ist.

  • Haben Sie schon einmal einen Rechtsanwalt gefragt, was Cross Compliance ist?
  • Oder nach der Handhabung von Zahlungsansprüchen in der InVeKoS Datenbank gefragt?
  • Hat Sie schon einmal ein Makler bei dem Begriff Feldblock fragend angesehen?
  • Und nicht gewusst, was im Grundstücksverkehrsgesetz steht?
  • Oder wollen Sie einfach mit einem Anwalt sprechen, der weiß, wie man eine Düngebilanz erstellt, weiß, was eine Randstreueinrichtung ist und welchen Gewässerabstand Sie bei welchem Mittel und welcher Technik einhalten müssen – und bei dem Sie nicht das Gefühl haben, dass er nicht weiß, welcher Schlepper gelbe Felgen hat?

Wir verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen in vielen Bereichen der für die landwirtschaftlich relevanten Rechtsnormen und einen fundierten praktischen und kaufmännischen Hintergrund.
Herr Werner Bergeest ist Fachanwalt für Agrarrecht, und verfügt durch seine Einbindung in die Betriebsleitung eines landwirtschaftlichen Betriebes über notwendige praktische Kenntnisse und Erfahrungen.

Wir wollen damit nicht Ihren Betriebsberater ersetzen, können aber wertvolle Hilfestellung geben und auch den Berater mit unserer Vertretung ergänzen.

Fragen Sie uns, ob Ihr Problem, Ihre Streitigkeit oder Wunsch zur Gestaltung oder Beendigung von Verträgen in unseren Arbeitsbereich fällt.

  • Bei Grundstückskaufverträgen und Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen sind wir bei Abschluss, Gestaltung und Abwicklung behilflich.
    Darüber hinaus können wir auch etwas zur Bewertung sagen und bei einer beabsichtigten Übertragung oder Verwertung helfen.
  • Durch unsere Spezialkenntnisse können wir bei notwendiger Zwangsvollstreckung für Sie die richtigen Maßnahmen ergreifen.
    Wir können den Gerichtsvollzieher begleiten und ihm zeigen, welche Maschinen der Schuldner zur Betriebsführung wirklich braucht und welche nicht.
    Auch hier können wir zur Bewertung von Maschinen und Geräten eigene Kenntnisse anwenden und bei der Verwertung behilflich sein.
  • Oder benötigen Sie Beistand bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Nachbarn, Kollegen oder Behörden?
  • Benötigen Sie einen Anwalt zur Prozessführung wegen Streitigkeiten über Ihren Betriebsprämienantrag oder weitergehender Förderung z.B. aus NAU-Programmen, oder wegen der Verhängung von Cross Compliance-Strafen?
  • Oder streiten Sie mit Abnehmern oder Lieferanten über Qualitäten und die Erfüllung aus eingegangenen Verträgen?
  • Oder benötigen Sie Rat und Hilfe bei einem Erbfall oder Entscheidungen für die Zukunft wie Hofübergabe oder Betriebsaufgabe oder beabsichtigtem Kauf und Übernahme oder Verkauf eines Betriebes oder Gesellschaftsgründung oder sonstigem Zusammenschluss?

Wir prüfen, begutachten, gestalten, verhandeln, streiten oder vermitteln für Sie. Rufen Sie uns an.

Rechtsanwälte Bergeest & Richter | Neue Str. 49 | Hamburg-Harburg | Fon: 040-77 20 87 | Fax: 040-77 42 57 |
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