Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg Harburg bedienen wir einen Rechtsbereich, der für beide Vertragspartner eines Arbeitsverhältnisses existenzielle Bedeutung haben kann und zumeist auch hat.

Für Arbeitnehmer

Eine Versetzung, Änderungskündigung oder Kündigung berührt unmittelbar die Lebensplanung des Arbeitnehmers und seiner Familie.

Es ergibt sich heute schnell eine besondere Härte vor dem Hintergrund der allgemeinen Situation in der Wirtschaft.

Hinzu kommt, dass schon im mittleren Lebensalter eine neue Arbeitsstelle altersbedingt schwer zu finden ist.

Die Bedeutung solcher Angelegenheiten sollte für Sie Anlass zur Einholung von sofortigem Rechtsrat sein.

Die sofortige Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt sollte unabbängig davon erfolgen, ob eine Maßnahme des Arbeitgebers schriftlich oder mündlich erfolgte. Bedeutsam ist hierbei die Tatsache, dass z.B. mündliche Kündigungen schon wegen Verstoßes gegen das gesetzlich geregelte Schriftformerfordernis unwirksam sind.

Auch ein Abwarten bis zum Ablauf einer Frist ist unangebracht.

Sie müssen in jedem Fall davon ausgehen, rechtliche Maßnahmen einzuleiten, um negative Rechtsfolgen aus dem Ablauf der sehr kurzen Fristen zu vermeiden.

Das Kündigungsschutzgesetz - das auch weitere Fristen regelt - sieht für Klagen gegen eine Kündigung oder eine Änderungskündigung eine Frist von 3 Wochen vor, die unbedingt eingehalten werden muss.

Die Klagerhebung muss nicht durch einen Rechtsanwalt erfolgen.
Sie können selbst beim Arbeitsgericht eine Klage zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Urkundsbeamten aufnehmen lassen.

Über die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu erhalten, informieren die Arbeitsgerichte gern.

Sie können uns ebenfalls gern ansprechen.

Wir

  • prüfen für Sie die Wirksamkeit der Maßnahme Ihres Arbeitgebers,
  • prüfen die Aussichten eines Prozessverfahrens,
  • beraten Sie zu den Möglichkeiten Ihres Verhaltens einschließlich der gesetzlichen Möglichkeiten zum Erhalt von Abfindungen in der geübten Praxis, zum Erhalt von Abfindungen außerhalb gesetzlicher Möglichkeiten und ihrer Berechnung,
  • und führen Ihren Prozess.

Wir stehen Ihnen bei.

Rechtsanwälte Bergeest & Richter | Neue Str. 49 | Hamburg-Harburg | Fon: 040-77 20 87 | Fax: 040-77 42 57 |
© 2024 Alle Rechte vorbehalten Kontakt | Impressum